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Du bist Gast im Wald

Gast im Wald

Du bist Gast im Wald

Der Wald gehört allen – und niemandem ganz. Damit Erholung, Tierwelt und Waldarbeit nebeneinander Platz haben, gelten ein paar einfache Regeln. Hier erfährst du, welche.

Verhaltensregeln

Der Wald-Knigge

Ein respektvoller Waldbesuch ist keine grosse Sache, es geht vor allem um Rücksicht. Die wichtigsten Punkte:

Bleib auf den Wegen

Abseits der Wege findest du den Lebensraum von Tieren und Jungwald.

Nimm deinen Abfall mit

Was du hineinträgst, trägst du auch wieder hinaus.

Hunde unter Kontrolle

Ende April bis August ist LEINENPFILCHT für Hunde.

Feuer nur an Feuerstellen

Und nur, wenn es die Lage erlaubt.

Respektiere Absperrungen

Bei Holzerntearbeiten geht es um deine Sicherheit.

Bitte sei leise

Der Wald ist Rückzugsort für Tiere und Menschen.

Verkehrsregeln im Wald

Velo, Reiten und Co. – was ist erlaubt?

​Spazieren darfst du im Wald überall – das hält das kantonale Waldgesetz fest. Fürs Velofahren und Reiten gilt: nur auf Strassen und Wegen.

 

Abseits davon, auf Trampelpfaden und Rückegassen, ist Radfahren und Reiten nicht erlaubt. Diese Pfade gelten rechtlich nicht als Wege und schützen empfindlichen Boden und Jungwald.

​Was gilt für E-Bikes?

E-Bikes dürfen auf Waldstrassen fahren, weil gemäss Art. 19 Abs. 1 Signalisationsverordnung sind E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h oder mit einer Tretunterstützung bis max. 25 km/h vom Fahrverbot ausgenommen.

 

E-Bikes mit höheren Höchstgeschwindigkeiten ist die Fahrt mit abgeschaltetem Motor gestattet.

Waldführungen

Waldführungen

Erlebe den Wald

Wir bieten gelegentlich Waldführungen für Gruppen, Schulklassen und Vereine an. Erhalte einen Blick hinter die Kulissen unserer Arbeit.

Schulklassen

Dauer: 2 Stunden
Preis: chf 200.– inkl. MwSt.

Privatpersonen, Vereine und Firmen

Dauer: 2 Stunden
Preis: chf 250.– inkl. MwSt.

Sicherheit bei Waldarbeiten

Sicherheit bei Waldarbeiten

Wenn wir im Wald arbeiten

Holzernte ist gefährlich. Für uns und für dich. Wenn du auf Absperrungen, Warnschilder oder laufende Maschinen triffst, halte Abstand und folge den Hinweisen.

Ein gefällter Baum ist nicht berechenbar, und eine Motorsäge hört dich nicht. Meist sind solche Sperrungen nur kurz – dein Umweg lohnt sich.

Haftung im Wald

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Je mehr Menschen den Wald nutzen, desto häufiger stellt sich die Frage nach der Haftung bei Unfällen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dazu ein Dokument mit vielen Antworten erstellt.

Wald-Knigge des Kantons Zürich
Waldhütten in unsrem Revier

Waldhütten-Übersicht

Waldhütten im Revier

In unserem Revier gibt es mehrere Waldhütten und Feuerstellen. Einige kannst du mieten, andere stehen frei zur Verfügung.

HINWEIS:
Die Anfragen laufen jeweils direkt über die Hütte. Nicht über uns.

Notfall

Was tun bei einem Notfall?

Wir sind ein privater Forstbetrieb und kein Ranger-Dienst. Bei Notfällen wende dich an die zuständigen Stellen.

Verletzte Wildtiere gesichtet?

Wildhüter Hanspeter Reifler kontaktieren.

Wildhüter anrufenPer E-Mail kontaktieren

Unfall melden?

Bei einem Unfall direkt den Notruf oder die Polizei anrufen.

Notruf anrufen (144)Polizei anrufen (117)

Waldbrand gesichtet?

Melde einen Waldbrand direkt bei der Feuerwehr.

Feuerwehr anrufen (118)

Für einen gesunden, sicheren und vielfältigen Wald. Heute und für kommende Generationen.

Aktuelles aus unserem Wald

Erhalte Neuigkeiten aus dem Wald direkt in deinen Posteingang.

Kontakt

Forstbetrieb Landforst GmbH
Holderrain 1488
CH-8942 Oberrieden ZH

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